Praxis Möller KJP Cloppenburg

THERAPIEABLAUF

THERAPIEABLAUF

Du kannst als Patient direkt mit Deiner Krankenversicherungskarte einen Psychotherapeuten aufsuchen. Die Psychotherapeutische Sprechstunde ist die erste Kontaktmöglichkeit, die i.d.R. als Bestellsprechstunde angeboten wird. Sie dient zur ersten Abklärung, ob eine psychische Erkrankung vorliegt und zur Empfehlung weiterer Hilfen.

Nach der Psychotherapeutischen Sprechstunde kann eine Akutbehandlung oder eine Psychotherapie anschließen. Die Akutbehandlung dient der Vermeidung von Chronifizierungen und/oder der Krisenbehandlung und umfasst max. 12 Sitzungen im Jahr. Die umfassende und längerfristige Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt mittels einer Psychotherapie. Diese beginnt mit mind. zwei probatorischen Sitzungen, in denen abgeklärt wird, ob die beabsichtigte Psychotherapie bei der psychischen Störung erfolgversprechend und die Beziehung zwischen Patienten und Therapeut tragfähig ist. Anschließend wird ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse gestellt. Dem Antrag ist eine Bestätigung eines somatischen Arztes beizufügen (sog. „Konsiliarbericht“), dass aus körperlichen Gründen eine Psychotherapie nicht kontraindiziert ist.

Eine Psychotherapie kann als Kurzzeittherapie (12 Stunden + 12 Stunden) oder als Langzeittherapie beantragt und durchgeführt werden. Auch eine langfristige Fortführung als Rezidivprophylaxe ist möglich. Die Entscheidung über die Kostenübernahme der Langzeittherapie erfolgt auf der Grundlage der Stellungnahme eines Gutachters anhand eines anonymisierten schriftlichen Berichts des behandelnden Psychotherapeuten.

Der Behandlungsansatz ist kognitiv-verhaltenstherapeutisch. Das bedeutet, dass in der Therapie neue Ansichten und Lösungswege für bestehende Probleme erarbeitet werden. In der kognitiven Verhaltenstherapie gehen wir davon aus, dass unsere Gedanken, d.h. die Bewertung einer Situation, einen großen Einfluss auf unser Verhalten und unsere Gefühle haben. Leidet ein Mensch an einer psychischen Erkrankung bewertet er bestimmte Situationen negativ. Dies führt dazu, dass er Situationen meidet oder irrational reagiert. Die Gefühle, die er in einer Situation hat, können z.B. traurig machen oder beängstigend sein.

In der Therapie werden unerwünschte Verhaltensweisen und Denkmuster abgebaut. Förderliche und hilfreiche Gedanken werden aufgebaut und neue Verhaltensweisen eingeübt.

In der Therapie mit Kindern und Jugendlichen spielt in den meisten Fällen der Einbezug der Familie oder einzelner Familienmitglieder eine große Rolle und wird nach Rücksprache mit Ihnen im Therapieverlauf eingeplant.

DAUER UND UMFANG DER BEHANDLUNG

Der Umfang einer verhaltenstherapeutischen Behandlung höchstens 80 Sitzungen à 50 Minuten für das Kind/ den Jugendlichen und begleitend 20 Sitzungen für die Bezugspersonen zur Verfügung. Die tatsächliche Dauer kann unterhalb dieser Grenzen liegen. Die Häufigkeit der Behandlungen beträgt i.d.R. einmal wöchentlich und kann bis zu 1-mal in zwei oder drei Wochen oder länger variieren.

DER ABLAUF EINER THERAPIE BEI PRIVATVERSICHERTEN:

Nach den ersten fünf Terminen (Probatorische Sitzungen) wird in der Regel ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenkasse bzw. Beihilfe gestellt. Dieser umfasst einen formellen Antrag Ihrerseits sowie einen Bericht über die Symptomatik, die Diagnostik, die Ziele und den Behandlungsplan meinerseits, sowie einen Konsiliarbericht Ihres Hausarztes.

Informiere Dich gerne schon im Vorfeld über die genauen Regularien bei Deiner privaten Krankenkasse oder der Beihilfe.